Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Beförderungs- und Geschäftsbedingungen für Mietomnibusfahrten
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, wir empfehlen daher die Bestellung frühzeitig vorzunehmen.
Bestellung und Auftragsbestätigung
Die Bestellung von Mietomnibussen kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Sie muss die gewünschte Busgröße, die Ausstattung (Komfort), Abfahrtzeit, Abfahrtstelle, Fahrtstrecke und eine verbindliche Rückkehrzeit enthalten. Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wird diese Bestellung verbindlich.
Preise und Preisänderungen
Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend.
Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe und Ausstattung des Omnibusses und die Gesamtkilometerzahl einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden Umfahrten sowie aller Zu- und Rückbringerfahrten. Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrtstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendet, erfolgt eine Nachberechnung. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte der Rechnung. Ebenso trägt der Auftraggeber die Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses durch die Fahrgäste entstehen.
Mitnahme von Kindern
Kinder dürfen von den Fahrgästen nur mitgenommen werden, insoweit deren Sitzplätze bei der Bestellung berücksichtigt sind. Die Aufsicht und Haftung für entstehende Schäden uns gegenüber obliegt dem gesetzlichen Vertreter oder dem Begleiter.
Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen Umfang mitbefördert; ein Anspruch besteht nur im Rahmen des Möglichen. Die Aufsicht obliegt dem Fahrgast selbst. Da wir nicht für Diebstahl oder Beschädigung haften, empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der Fahrgast haftet für Schäden, die durch die von ihm mitgeführten Sachen entstehen.
Verhalten während der Fahrt
Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich den Anweisungen widersetzen, betrunkene oder die Mitreisenden belästigende oder Einrichtungen beschädigende Personen werden von der Beförderung ausgeschlossen. Erstattung des Fahrgeldes erfolgt nicht. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen. Der Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, damit er bei den in Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen, weder selbst Schaden erleidet, noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Gast zu vertreten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§ 12,13, und 14).
Ausstattung der Fahrzeuge
Die Fahrzeuge sind entsprechend der Beschreibung im Angebot/Auftragsbestätigung ausgestattet. Wir bemühen uns ständig die Funktionsweise dieser Einrichtung aufrecht zu halten. Dennoch kann es immer zu einem kurzfristigen Defekt kommen, der nicht zum Preisabzug berechtigt, da wir ausschließlich die Beförderungsleistung schulden.
Bordküche und WC sind nur in der frostfreien Zeit (März bis Oktober) verfügbar.
Durchführung
Eine Gewähr für den aufgestellten Reiseplan kann nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Davon abweichende Anweisungen des Auftraggebers werden grundsätzlich abgelehnt.
Auftragsänderungen und Stornierungen
Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen/storniert, werden alle bis dahin aufgelaufenen Kosten für Reservierungen jeglicher Art, Visakosten, Gebühren, Hotelstornokosten usw. in tatsächlicher Höhe, berechnet. Zusätzlich fallen folgende Kosten an:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % der jeweiligen Auftragssumme bis 10 Tage vor Reisebeginn 50 % der jeweiligen Auftragssumme
bis 5 Tage vor Reisebeginn 60 % der jeweiligen Auftragssumme bis 2 Tage vor Reisebeginn 70 % der jeweiligen Auftragssumme
bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 % der jeweiligen Auftragssumme am Abreisetag 90 % der jeweiligen Auftragssumme
Änderungen und Stornierungen müssen schriftlich, innerhalb unserer Bürozeiten Mo - Fr von 8.00 Uhr bis 17 Uhr erfolgen. Die Fahrer sind nicht berechtigt, Änderungen und Stornierungen entgegenzunehmen.
Ausfall
Eine Beförderungspflicht besteht nur, wenn den Bedingungen entsprochen wird, die Beförderung möglich und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand, höhere Gewalt usw.). Abweichungen, Störungen, Unterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlichen angefallenen Kosten berechnet. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Weiterbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
Haftung
Bei der Beförderung mit unseren Omnibusses haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, für Sachschäden bis höchstens 500,00€. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch Fahrgastverschulden oder beim Verladen des Gepäcks entstehen, haften wir nicht. An der Reisedurchführung involvierten Unternehmen gegenüber treten wir nur als Vermittler auf und sind somit aus der Haftung entlassen. Die Haftung dieser bleibt unberührt. Es gelten deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen. Schäden und eventuelle Ansprüche müssen unverzüglich nach Reisebeendigung gemeldet werden.
Fundsachen
Für im Bus verlorene oder vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Pass- und Zollvorschriften
Die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmung durch die Fahrteilnehmer obliegt dem Auftraggeber. Anfallende Kosten durch
Zuwiderhandlung der Bestimmungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Rechnungsstellung / Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt auf den Namen des Auftragstellers, Abweichungen müssen bereits bei der Bestellung bekannt gegeben werden. Der Rechnungsbetrag ist sofort, rein netto, ohne Abzug fällig. Anfallende Bankgebühren für Zahlungen aus dem Ausland und Scheckgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Mit der Bestellung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Änderungen bedürfen der Schriftform. Eventuelle Beschwerden bitten wir direkt und ausschließlich an unser Büro zu richten.
Sollte ein Passus dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, behalten die anderen Passagen ihre volle Rechtskraft.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bingen am Rhein.
Inhaber: Torsten Markert